Was ist L-1 Intracompany Transfer Visa?
Ein US-Nicht-Einwanderungsvisum für Führungskräfte, Manager oder Mitarbeiter mit spezialisiertem Wissen, die von einem ausländischen Arbeitgeber zu einer US-Tochtergesellschaft, -mutter oder -affiliate wechseln.
- Zuletzt aktualisiert
- Aktualisiert am 9. Mai 2026
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Wie es funktioniert
Das L-1 Visum ermöglicht multinationalen Unternehmen, Schlüsselpersonal von ausländischen Büros zu einer US-Tochtergesellschaft zu transferieren. Im Gegensatz zu E-2 (Vertragsstaat + Investition) oder H-1B (Lotterie) ist L-1 intern innerhalb einer Unternehmensgruppe und unterliegt keinen jährlichen numerischen Obergrenzen.
Zwei Unterkategorien:
| L-1A | L-1B | |
|---|---|---|
| Berechtigung | Führungs- oder Managementposition | Spezialisiertes Wissen |
| Anfangsdauer | 3 Jahre (1 Jahr für neues Büro) | 3 Jahre (1 Jahr für neues Büro) |
| Maximale Dauer | 7 Jahre insgesamt | 5 Jahre insgesamt |
| Green Card-Weg | EB-1C (direkt) | EB-2 / EB-3 (länger) |
Drei strukturelle Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Qualifizierte Unternehmensbeziehung: Muttergesellschaft / Tochtergesellschaft / Affiliate / Niederlassung zwischen den ausländischen und US-amerikanischen Einheiten.
- Mitarbeiterqualifikation: Die Person hat mindestens 1 Jahr kontinuierlich in den letzten 3 Jahren für die ausländische Einheit in einer Führungs-, Management- oder spezialisierten Wissensfunktion gearbeitet.
- Position in den USA: Die US-Position muss in derselben oder einer verwandten Funktion (Führungskraft, Manager oder spezialisiertes Wissen) sein.
"Neues Büro" L-1 Verfahren
Die L-1 New Office-Variante ermöglicht es, eine nicht existierende US-Einheit zu gründen, wobei der L-1-Inhaber als Gründungsführungskraft fungiert. Bedingungen:
- Das ausländische Unternehmen muss seit mindestens 1 Jahr tätig sein.
- Der Übertragene wird die neuen US-Aktivitäten leiten.
- Das US-Büro ist innerhalb von 1 Jahr nach Ausstellung des L-1 "aktiv im Geschäft".
- Angemessene Büroflächen und physische Räumlichkeiten sind gesichert.
- Nachweisbare Wachstumsfähigkeit.
Das anfängliche L-1 New Office wird für 1 Jahr gewährt (im Vergleich zu 3 Jahren für etablierte Büros), mit Verlängerungen auf die Standardmaximaldauer nach Nachweis des Wachstums.
Familie
L-1 Angehörige (L-2):
- Ehepartner: L-2-Status, kann in den USA arbeiten (EAD-berechtigt ab 2022, in vielen Fällen automatisch).
- Kinder unter 21: können studieren; dürfen nicht arbeiten.
Weg zur Green Card über EB-1C
Inhaber eines L-1A (Führungskraft / Manager) qualifizieren sich für die EB-1C — Multinational Manager / Executive Green Card-Kategorie. Die Bedingungen spiegeln die des L-1A wider:
- 1+ Jahr Management- / Führungserfahrung mit der ausländischen Einheit in den letzten 3 Jahren.
- Die US-Position ist ebenfalls Management- / Führungsposition.
- Die US-Einheit muss mindestens 1 Jahr vor der Petition tätig gewesen sein.
EB-1C ist einer der schnellsten Wege zur Green Card von L-1A — keine Arbeitszertifizierung (PERM) erforderlich, kann selbst beantragt werden (sponsored by the US employer). Wartezeiten hängen vom Geburtsland ab; Indien und China haben längere Wartezeiten.
L-1B → Green Card-Weg: typischerweise EB-2 (fortgeschrittene Ausbildung oder "außergewöhnliche Fähigkeiten") oder EB-3 (qualifizierte Arbeitskraft). Längerer Prozess; PERM-Arbeitszertifizierung ist in der Regel erforderlich.
Beispiele
- Indischer SaaS-Gründer + L-1 New Office. Betreibt das ausländische Unternehmen seit 18 Monaten, eröffnet eine US Delaware C-Corp, sichert Büroflächen in Manhattan, reicht einen L-1A New Office-Antrag ein. 1-jähriger anfänglicher L-1A genehmigt. Baut ein US-Team mit 8 Mitarbeitern innerhalb von 12 Monaten auf. Reicht eine Verlängerung auf die standardmäßigen 3 Jahre ein; später auf die maximalen 7 Jahre. Reicht EB-1C ab Jahr 4 ein — Green Card vor Erreichen der 7-jährigen L-1A-Obergrenze.
- Französischer Executive mit 3-jähriger US-Entsendung. Bestehende französische Muttergesellschaft hat eine US-Tochter. Reicht L-1A für den französischen Executive ein. Genehmigung für 3 Jahre. Nach 2 Jahren reicht er EB-1C ein. Green Card vor Ende der Entsendung; wechselt zu standardmäßiger US-Steueransässigkeit.
Häufige Fehler
- Unterschätzung der Dokumentation für L-1B. Ablehnungen wegen spezialisiertem Wissen sind häufig; Antragsteller benötigen detaillierte Nachweise über das spezifische fortgeschrittene Wissen, das übertragen wird.
- Überspringen der 1-jährigen Anforderung an die vorherige Beschäftigung. Neue US-Gründer versuchen manchmal, ihre eigenen ausländischen Unternehmensmitarbeiter mit weniger als 1 Jahr Beschäftigungsdauer L-1 zu beantragen — abgelehnt.
- Unzureichende Büroflächen in den USA für neues Büro L-1. USCIS prüft die physischen Räumlichkeiten. Co-Working-Spaces allein sind oft unzureichend.
- Vergessen der 7-jährigen Obergrenze für L-1A. Eine Rückkehr auf L-1A nach Erreichen der Obergrenze erfordert erneut 1 Jahr ausländische Beschäftigung. Planen Sie den Übergang zu EB-1C, bevor Sie an die Grenze stoßen.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange kann ich mit einem L-1 bleiben?
L-1A bis zu 7 Jahre, L-1B bis zu 5 Jahre; umfasst die initialen 3 Jahre (1 Jahr für neues Büro) plus Verlängerungen.
Kann L-1 zu einer Green Card führen?
Ja — L-1A Führungskräfte und Manager haben einen direkten Weg zur EB-1C Green Card.
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