Mobilität & Visa

Was ist E-2 Investorenvisum (USA)?

Ein US-amerikanisches Nicht-Einwanderungsvisum für Staatsangehörige von E-2 Vertragsstaaten, die eine erhebliche Investition in ein US-Unternehmen tätigen, das sie leiten werden. Unbefristet verlängerbar; kein Green Card.

Zuletzt aktualisiert
Aktualisiert am 9. Mai 2026
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Wie es funktioniert

Das E-2 Visum ist ein US-amerikanisches Nicht-Einwanderungsvisum, das für Staatsangehörige von Ländern geschaffen wurde, die bilaterale Investitions- oder Handelsverträge mit den USA haben. Es erlaubt dem Inhaber, in die USA einzureisen und dort zu wohnen, um ein reales, operatives Geschäft zu entwickeln und zu leiten, in das er investiert hat. Es ist unbefristet verlängerbar, solange das Geschäft betrieben wird. Ehepartner können arbeiten; Kinder dürfen studieren, aber nicht arbeiten.

Fünf Bedingungen müssen alle erfüllt sein:

  1. Vertragsstaatsangehörigkeit — der Antragsteller ist Staatsangehöriger eines E-2 Vertragsstaates (~80 Länder: die meisten EU-Staaten, UK, Japan, Korea, Mexiko, Kanada, Argentinien, Ägypten, Israel usw. — aber NICHT China, Indien, Russland, Brasilien, Vietnam, Saudi-Arabien, VAE).
  2. Erhebliche Investition — kein gesetzliches Minimum, aber die Rechtsprechung legt nahe, dass mindestens 100.000-150.000 USD für Dienstleistungsunternehmen erforderlich sind, höher für kapitalintensive Betriebe. Die Investition muss risikobehaftet sein (verpflichtet, unwiderruflich).
  3. Reales und operatives Unternehmen — aktives Geschäft, das Waren oder Dienstleistungen produziert. Reine passive Investitionen (Immobilien, die für Kapitalgewinne gehalten werden) qualifizieren nicht.
  4. Mehr als marginal — das Unternehmen muss genügend Einkommen generieren, um die Familie des Investors zu unterstützen, ODER einen erheblichen wirtschaftlichen Einfluss haben (Beschäftigung, Exporte).
  5. Entwickeln und leiten — der Investor muss in der Lage sein, das Geschäft zu entwickeln und zu leiten (50%+ Eigentum oder beherrschendes Interesse).

Vertragsstaaten-Trick: Grenada

Der Grenada CBI-Pass gewährt die Staatsbürgerschaft von Grenada, und Grenada ist ein E-2 Vertragsstaat. Ergebnis: Ein Staatsangehöriger eines Nicht-Vertragsstaates (Inder, Chinese, Brasilianer, Russe) kann die Staatsbürgerschaft von Grenada durch CBI (~235.000 USD Spendenroute) erwerben und dann E-2-Status als Staatsangehöriger von Grenada beantragen.

Dies ist das einzige karibische CBI mit Zugang zum US E-2 (St. Lucia, St. Kitts, Antigua, Dominica, Vanuatu, Türkei haben keinen E-2 Vertrag). Der Weg: Grenada CBI → Grenadian Pass → E-2-Antrag von einer US-Botschaft → Ankunft in den USA.

Familie

E-2 umfasst:

  • Ehepartner: erhält ebenfalls E-2-Status und kann in den USA arbeiten (jede Art von Job).
  • Kinder unter 21: können in US-amerikanischen öffentlichen/privaten Schulen studieren; dürfen nicht arbeiten.

Kinder "erreichen das Alter" mit 21 — sie verlieren den E-2 abhängigen Status und benötigen ein eigenes Visum oder müssen das Land verlassen.

Investitionsformen

  • Bargeldinvestition — am häufigsten; Banküberweisung auf das US-Geschäftskonto.
  • Inventar und Ausrüstung — gekauft und im Besitz des US-Unternehmens.
  • Aktives Darlehen an das Unternehmen nur wenn der Investor persönlich für das Darlehen haftet (Rückgriff auf persönliche Vermögenswerte).
  • Goodwill / IP-Übertragung — möglich, aber bewertungsabhängig und prüfungsanfällig.

Beispiele

  • Britischer Gründer eröffnet eine US-Restaurantkette. Vertragsstaatsangehöriger (UK ist E-2). Investiert 250.000 USD in die Eröffnung von 2 Standorten. Aktives Geschäft. Stellt 8 US-Mitarbeiter ein. E-2-Visum genehmigt, verlängerbar. Ehepartner erhält EAD über E-2 abhängigen Status.
  • Indischer SaaS-Gründer nutzt Grenada CBI für E-2. Indischer Staatsangehöriger → kein Zugang zu E-2. Erwirbt die Staatsbürgerschaft von Grenada über CBI (~235.000 USD Spende). Beantragt E-2 von der US-Botschaft in Grenada basierend auf der Staatsangehörigkeit von Grenada. Investiert weitere 200.000 USD in eine US-LLC, die sein SaaS-Geschäft betreibt. Effektive Kosten: ~435.000 USD (CBI + Investition). Lebt jetzt unter E-2 in den USA.

Häufige Fehler

  • Immobilien als qualifizierende Investition behandeln. Reine passive Immobilienhaltung (Mieten, keine aktive Verwaltung) erfüllt in der Regel nicht den Test für aktive Geschäfte. Hausflipping mit aktiver Verwaltung kann qualifizieren.
  • Unterfinanzierung der "erheblichen" Investition. 50.000-75.000 USD für ein Dienstleistungsunternehmen ist typischerweise zu niedrig; Konsularbeamte lehnen dies als unzureichend ab. Dokumentieren Sie den Geschäftsplan, um die Größe zu rechtfertigen.
  • Den Marginalitätstest ignorieren. Ein alleinstehender Berater mit 100.000 USD Investition, der nur genügend Einnahmen generiert, um sich selbst zu unterstützen, besteht oft nicht den Marginalitätstest.
  • Annehmen, dass der Ehepartner sofort arbeiten kann. Ehepartner müssen nach dem E-2-Eintritt einen EAD (Employment Authorization Document) beantragen — es ist automatisch, dauert aber Wochen, bis es ausgestellt wird.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine "erhebliche" Investition?

Es gibt kein festgelegtes Minimum, aber in der Praxis liegt es typischerweise bei über 100.000 USD, abgestuft nach Unternehmensgröße.

Führt das E-2 zu einer Green Card?

Nicht direkt — aber Inhaber wechseln oft über EB-5 oder beschäftigungsbasierte Wege.

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